Heizkosten­abrechnung

Wir erstellen für Sie die Heizkostenabrechnung nach § 9 der Heizkostenverordnung. Als Hausverwaltung oder Hausbesitzer sind Sie ab zwei vorhandenen Wohneinheiten verpflichtet, jährlich eine Heizkostenabrechnung zu erstellen oder erstellen zu lassen.

Sie erhalten von uns eine genaue und übersichtliche Heizkostenabrechnung nach der gesetzlichen Bestimmung, die Sie Ihren Mietern oder Ihrer Eigentümergemeinschaft dann weiterreichen können.

Haben Sie einen Wärmedienstvertrag mit uns abgeschlossen, erhalten Sie die jährlichen Unterlagen zur Kostenermittlung Ihrer Liegenschaft.

Kosten, die wir innerhalb dieser Heizkostenabrechnung darstellen und auflisten, sind in der Regel folgende:

Wenn ein Mieter oder Eigentümer der abzurechnenden Objekteinheit ausgezogen ist, teilen Sie uns dies mit und wir kommen auf Ihren Wunsch zu einer Zwischenablesung vorbei. Mit diesen Daten und der jährlichen Jahreshauptablesung, die von unserem Unternehmen auch angeboten wird, erstellen wir für diese Einheit eine Heizkostenabrechnung. Sollten Sie selbst ablesen wollen, ist das auch kein Problem – hierzu senden wir Ihnen jährlich die passenden Unterlagen zu.

(Wir lesen auch Erfassungsgeräte ab, die Sie nicht bei uns gemietet oder gekauft haben.)

Gerne Beraten wir Sie zum Thema Heizkostenabrechnung, nehmen Sie hier schnell und einfach Kontakt zu uns auf, wir freuen uns auf Ihren Anruf.