Heizkostenabrechnung
Wir erstellen für Sie die Heizkostenabrechnung nach § 9 der Heizkostenverordnung. Als Hausverwaltung oder Hausbesitzer sind Sie ab zwei vorhandenen Wohneinheiten verpflichtet, jährlich eine Heizkostenabrechnung zu erstellen oder erstellen zu lassen.
Sie erhalten von uns eine genaue und übersichtliche Heizkostenabrechnung nach den gesetzlichen Bestimmungen, die Sie Ihren Mietern oder Ihrer Eigentümergemeinschaft dann weiterreichen können.
Haben Sie einen Wärmedienstvertrag mit uns abgeschlossen, erhalten Sie die jährlichen Unterlagen zur Kostenermittlung Ihrer Liegenschaft.
Kosten, die wir innerhalb dieser Heizkostenabrechnung darstellen und auflisten, sind in der Regel folgende:
- Betriebsstrom
- Kaminfeger und Immissionsmessung
- Heizungswartung
- Zählermiete
- Abrechnungskosten