Rauchwarnmelder
In Deutschland besteht ein gesetzlich vorgeschriebener Mindestschutz, welcher die Nutzung von Rauchmeldern im eigenen Wohnbereich vorschreibt und definiert. Hierzu beraten wir Sie selbstverständlich gerne, von uns erhalten Sie jeglichen Service rund um den Rauchmelder aus einer Hand: Planung, Montage sowie jährliche Prüfung und Wartung.
Nach dem HBOr §14 schreibt der Mindestschutz eine Nutzung von Rauchmeldern mindestens in allen Schlafräumen und Kinderzimmern sowie in allen Fluren vor, welche als Rettungswege dienen. Der Mindestschutz für Berlin und Brandenburg weicht hiervon ab und definiert eine vorgeschriebene Nutzung von Rauchmeldern in allen Aufenthaltsräumen außer der Küche und dem Bad. So wird zwar der Mindestschutz in Deutschland vorgeschrieben, der optimale Schutz beinhaltet jedoch zusätzlich alle Wohnräume, Dachböden, Kellerräume und außerdem Treppenhäuser, lassen Sie sich hierzu gerne noch einmal von uns in einem persönlichen Gespräch beraten.
Möchten Sie mehr über die Vorschriften oder die optimale Verwendung von Rauchmeldern erfahren, dann lassen Sie sich gerne von uns unverbindlich beraten, wir finden gemeinsam für Sie die beste Lösung, um Ihre Sicherheit zu garantieren