Allgemeine Geschäftsbedingungen desA.L. Abrechnungsservice
Achim Leinweber
Hinter dem Hain 12
63454 Hanau
Heiz- und Betriebskostenabrechnung – Messgeräte für Verbrauchserfassung
Tel.: 06181-79003
Fax: 06181-79345
E-Mail: info@heizkosten-rheinmain.de
- Angebot und Vertragsabschluss
- Unsere Angebote sind stets freibleibend
Für das Vertragsverhältnis zwischen A.L. Abrechnungsservice (im Nachfolgenden Firma genannt) und dem Kunden ist der schriftlich geschlossene Vertrag Maßgebend. Bestellungen werden mit deren Bestätigung rechtswirksam. Die Bestätigung gilt mit der Aufgabe zur Post als erfolgt. Nebenabredungen und nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
- Unsere Angebote sind stets freibleibend
- Lieferbedingungen
- Angegebene Lieferfristen sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt sind.
- Kleinlieferungen bis zum Wert von €150,- können per Nachnahme ausgeführt werden.
- Leistungshindernisse, die ohne Verschulden der Firm oder ihrer Erfüllungshilfen oder Vorlieferanten eintreten, schieben die Fälligkeit des Liefer- oder Leistungsanspruches gegen die Firma um die Dauer des Hindernisses hinaus. Schadensersatzansprüche gegenüber der Firma bestehen nicht.
- Die Firma behält sich das Recht vor, auch andere gleichwertige Produkte, als vertraglich vereinbart zu liefern und zu installieren. Sollten sich hierdurch höhere Kosten ergeben, so gehen diese zu Lasten der Firma. Beide Vertragsparteien sind 6 Wochen lang, ab Datum des Vertragsabschlusses an diese Vereinbarung gebunden. Dies gilt für Kauf-, Miet- oder Wartungsvertrag. Eine schriftliche Kündigung ist in jedem Fall erforderlich, welche dann zur Auflösung des Vertrages führt. Dies gilt gleich für beide Parteien. Regress Ansprüche der Vertragsparteien sind ausgeschlossen.
- Gefahrenübergang
Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Spediteur oder mit Absendung der Ware auf den Besteller über. Transportschäden müssen vom Besteller sofort bei Entgegennahme der Ware durch genaue Kennzeichnung des Schadens auf dem Frachtbrief / Lieferschein geltend gemacht werden. - Gewährleistung
Mängel an der gelieferten Ware müssen innerhalb von fünf Tagen nach Abnahme der Ware schriftlich gerügt werden. Verdeckte Mängel müssen innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung, spätestens aber 6 Monate nach Abnahme, schriftlich angezeigt werden. - Preise
An Preisangebote halten wir uns 4 Wochen gebunden. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist, schließen unsere Preise die Kosten für Fracht, Porto und Versicherungen nicht ein. - Zahlungsbedingungen
- Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Für Zahlungen innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 2% Skonto. Skonto bzw. Rabatte werden nur auf Warenlieferungen gewährt.
- Der Besteller kann nur mit anerkannten oder rechtskräftigen festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur dann geltend machen, soweit sein Anspruch auf demselben Vertrag beruht.
- Ein Anspruch auf Annahme von Wechseln oder Schecks besteht nicht. Eine etwaige Annahme erfolgt nur erfüllungshalber. Der Firma dadurch entstehende Kosten sind vom Kunden zu tragen. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so ist die Firma berechtigt, von dem Liefervertrag, soweit er noch nicht erfüllt ist, zurückzutreten und für die weiteren Lieferungen Barzahlung oder Vorauszahlung zu verlangen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles und bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 2% über den jeweiligen Landesdiskontsatz berechnet. Die Firma ist zu Folgelieferung nur verpflichtet, wenn vorausgegangene Lieferungen bezahlt sind.
- Eigentumsvorbehalte
- Die Firma behält sich an sämtlichen von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum vor.
- Für den Fall der Weiterveräußerung der gelieferten Waren tritt der Besteller mit dem Weiterverkauf die ihm zustehenden Kaufpreisforderung an die Firma ab. Die Abtretung soll vorerst still sein und dem Dritten nicht mitgeteilt werden.
- Der Kunde darf – Widerruf von der Firma im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden vorbehalten – über die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verfügen. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen darf er nicht vornehmen. Bei Pfändungen oder sonstigen zwangsvollstreckungsrechtlichen Eingriffen Dritter ist die Firma unverzüglich zu benachrichtigen.
- Kommt der Kunde mit mehr als 10% einer fälligen Forderung mehr als 8 Tage in Verzug, so hat die Firma das Recht, aufgrund des vorbehaltenen Eigentums die als Gegenleistung gelieferten oder geleisteten Gegenstände bis zur vollständigen Bezahlung der Schuld wieder an sich zu nehmen. Daneben hat die Firma das Recht, den Gegenstand von Leitung und Befestigung zu trennen. Ist der Gegenstand wesentlicher Bestandteil einer Sache des Kunden geworden, so hat der Kunde die Pflicht, die Trennung zu dulden und den Gegenstand zurückzueignen. Die Rücknahme gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn dies gesetzliche vorgeschrieben ist.
- Abrechnung und Wartung
Für Dienstleistungen der Firma (Heiz- bzw. Hausnebenkostenabrechnung, Miete, Wartung) gilt über die allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus die jeweilige Leistungsbeschreibung. - Montage
- Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, umfaßt die Bestellung von Geräten nicht deren Montage. Ist der Besteller mit dem Eigentümer des Gebäudes, in dem die Montage erfolgt, nicht identisch, so haftet in jedem Fall der Besteller für den Kaufpreis und die Montagekosten.
- Der Besteller hat das Montagepersonal bei der Durchführung der Montage sowie weiteren Kundendienstarbeiten zu unterstützen, insbesondere für den Zutritt zu den entsprechenden Räumen zu sorgen. Sind die Räume trotz Terminvereinbarung für das Kundendienstpersonal nicht zugänglich, so haftet der Besteller für die Kosten der Ausfallzeiten, die durch Rapport nachzuweisen sind. Verzögert sich die Montage oder Inbetriebnahme der Anlage aus Gründen, die die Firma nicht zu vertreten hat, so haftet der Besteller für die hieraus entstehenden Kosten.
- Schlußbestimmungen
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Als Gerichtsstand für alle Auseinanderseitzungen wegen Lieferung und Leistung – auch wegen Ansprüchen aus Wechseln und Schecks – wird der Sitz der Firma vereinbart.